Seit 2002 fördert der Staat die zusätzliche Altersversorgung. Als Riester-Rente ist sie vielen Bürgern mittlerweile ein Begriff. Wer selbst selbst in einer bestimmten Höhe Beiträge zahlt, kann dafür Zulagen erhalten und seine Einzahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Förderberechtigte Personen
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle, die von der Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus betroffen sind.
Förderung und Mindesteigenbeitrag
Wenn Sie die volle Zulagenförderung bekommen wollen, müssen Sie einen Miindesteigenbeitrag in Höhe von 4% (max. 2.100,--€) Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen leisten.
Berufseinsteiger-Bonus
Der Sparer, der zum 01.Jan. des Jahres an dem er den Vertrag abschließt, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält im ersten Sparjahr eine um 200,- € erhöhte Grundzulage.
Sockelbeitrag
Um Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, müssen Sie eine Jahresbeitrag von mindestens 60,00 € zahlen
Da es sich hier um ein relativ beratungsintensives Produkt handelt, fordern Sie unsere qualifizierte Beratung.